THERAPIEBEGINN

 

 

Zur ersten Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie, diese erhalten Sie von Ihrem:

 

 

HNO-Arzt

 

Kinderarzt

 

Neurologen

 

Hausarzt

 

Kieferorthopäden

 

Zahnarzt

 

 

Hausbesuche führen wir auf ärztliche Verordnung durch.